Gut gedämmt
Am 1. Mai 2014 tritt die Novelle der Energieeinsparverordnung ( EnEV), die die Bundesregierung im Oktober verabschiedet hat, in Kraft. Mit ihr wird es einige geänderte Anforderungen an Gebäude und Technik geben, sowie Neuerungen beim Energieausweis. Verschärfte energetische Anforderungen am Neubau treten allerdings erst 2016 in Kraft.
Für uns als ausführender Malerbetrieb solcher energetischer Maßnahmen (v.a. Dämmungen) ist von Bedeutung, dass es für den Gebäudebestand keine relevanten Verschärfungen gibt und somit die Anforderungen an größere Arbeiten an der Fassade, an Dächern und Fenstern gleich bleiben.
Wesentlich ist jedoch, dass die neue EnEV nun eindeutig festlegt, was getan werden muss, damit die Dämmung von obersten Geschossdecken den gesetzgeberischen Vorschriften entspricht.
Bereits in der Vergangenheit mussten diese so gedämmt werden, dass deren Wärmedurchgangskoeffizient einen bestimmten Wert nicht überschritt oder das noch ungedämmte Dach musste entsprechend gedämmt werden.
Da diese Regelung lange Zeit sehr unzufriedenstellend war, soll dies nun eindeutiger geregelt werden. Zukünftig ist allein ausschlaggebend, ob die oberste Geschossdecke den von der aktuellen DIN geforderten Mindestwärmeschutz einhält, egal ob mit oder ohne Dämmung. Wenn dieses Wärmeschutzniveau nicht erreicht wird, muss diese Geschossdecke oder das Dach so gedämmt werden, dass ein bestimmter Wärmedurchgangskoeffizient nach dem 31.12.2015 nicht mehr überschritten wird.
Man sollte sich als Hauseigentümer an diese Vorgaben und Neuerungen halten, da eine Missachtung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die ein Bußgeld von bis zu €50000 nach sich ziehen kann!
Im Zweifel also lieber den Fachmann fragen! Wir beraten Sie gerne und umfassend zu solchen Neuerungen!