Spartipp
Gerne weisen wir unsere Kunden wieder einmal darauf hin, dass sie die Kosten für Handwerkerleistungen, also auch die von uns Malern, steuerlich geltend machen können.
Bis zu einem Betrag von 1200 Euro im Jahr können diese im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückgefordert werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Handwerkerleistungen in der eigenen Wohnung, dem Eigenheim oder dem dazugehörenden Grundstück ausgeführt werden, welches mitunter sogar im europäischen Ausland liegen kann.
Und ganz wichtig: man sollte den beauftragten Handwerker ganz legal gegen Rechnung entlohnt haben, Barzahlungen erkennt das Finanzamt kaum an, um der Schwarzarbeit entgegen zu wirken!