Klima schützen und Steuern sparen
Die langerwartete Steuerermäßigung für Wärmedämmung ist da!
Seit Anfang 2020 können energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dazu zählen neben der Erneuerung von Fenstern und Türen und Heizungsanlagen auch Maßnahmen, die unser Fachgebiet fallen, nämlich die fachgerechte Wärmedämmung von Decken, Wänden und Dachflächen.
Voraussetzung für die Förderung ist neben der Rechnung eines Fachunternehmens auch die Tatsache, dass das Gebäude bei der Durchführung der energetischen Sanierung älter als zehn Jahre ist.
Es lohnt sich also über eine entsprechende Maßnahme nachzudenken und diese umzusetzen und dabei Geld zu sparen.
Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten einer energetischen Sanierung.