Umzug ohne Farbe
Danach werden wir immer wieder gefragt: müssen Mieter farbige Wände bei einem Umzug wieder hell streichen?
Der Bundesgerichtshof hat dazu nun letzte Woche ein eindeutiges Urteil gefällt (BGH, Urteil v. 6.11. 2013, Az.:VIII ZR 416/12).
Ein Mieter ist demnach verpflichtet, eine bei seinem Einzug in neutralen Farben gestrichene Wohnung bei seinem Auszug auch wieder in einem für möglichst viele Mietinteressenten akzeptablen Farbton zu streichen. Ansonsten ist er seinem Vermieter zu Schadensersatz verpflichtet, weil diesem möglicherweise dadurch die Neuvermietung erschwert bzw. nahezu unmöglich gemacht wird.
Seinen farblichen Geschmack darf ein Mieter also nur während seiner Mietzeit in seiner Wohnung ausleben!
Beim Auszug sind bunte Wände tabu!