Gut zu wissen
Auch der beste Teppich nutzt sich durch ständige Belastung irgendwann ab!
Als Mieter ist es gut zu wissen, dass der Vermieter einen solchen abgenutzten und verschlissenen Teppichboden ersetzen muss, wenn eine Wohnung mit Teppich vermietet worden ist. Das Landgericht Stuttgart ( Az.: 13 S 154/14) hat entschieden, dass der Mieter in einem solchen Fall Anspruch auf die fachgerechte Verlegung eines in Farbe, Art und Güte vergleichbaren Teppichbodens hat.
In einem anderen Urteil des Landgerichts Berlin ( Az.: 65 S 190/12) wird darauf hingewiesen, dass der Mieter durchaus ein Mitspracherecht im Bezug auf Güte und Farbgestaltung des zu ersetzenden Teppichs hat, falls ein gleichartiger Teppichboden durch den Vermieter nicht mehr beschafft werden kann.
Im Falle des Falles beraten wir Sie als Malerfachbetrieb sehr gerne und übernehmen natürlich auch die fachgerechte Entfernung des alten Teppichbodens sowie die Verlegung eines neuen!