Maler – schon lange ein besonderer Beruf
Der Malerberuf ist schon im 9. Jahrhundert aus verschiedenen anderen Ausgangsberufen entstanden. So gab es Schildmacher bzw. später Schildermaler, die Wehr- und Prunkschilder herstellten und diese farbig gestalteten. Diese hatten bereits 1197 ihre erste eigene Zunft in Magdeburg. Aus den Bauberufen kamen die Putzer, Kälker, Tüncher und Weißmaler. Desweiteren gab es die Bildschnitzer, die ihre Bildwerke farbig fassten und sich auch als Fassmaler betätigten. Die Bezeichnung „Maler“ war von Anfang an eine eigenständige Berufsbezeichnung, die zur näheren Kennzeichnung oft mit einem anderen Begriff verbunden wurd ( Weißmaler, Buchmaler, Briefmaler etc.).
Mit der Zeit wurden unterschiedliche Berufs- und Fachgruppen unterschieden, so im Mittelalter die Flach- bzw.Fassmaler.Im 18. Jhd. wurde aus dem sog. „Staffiermaler“, der „nur“ mit Dekorationen, Schmuckformen und Anstricharbeiten befasst war ein eigener Handwerksberuf, der sich damit von den akademisch gebildeten Kunstmalern abgrenzte. Im 19.Jhd. wiederum entstand die Bezeichnung “ Dekorationsmaler“ als Unterscheidung vom Tüncher und Anstreicher. Später trennten sich etliche Spezialisten vom Malerberuf und wurden eigenständige Ausbildungsberufe. Außerdem wurde v.a.schon im 19.Jhd. unterschieden zwischen Zunftmalern, Freimalern, Hofmalern und Landmalern.
Viele Bezeichnungen für spezielle Tätigkeitsbereiche tauchen auch heute noch immer wieder auf, wie z.B. Bauten-und Objektbeschichter, Maler- und Lackierergeselle in der Denkmalpflege etc..
Seit 1965 heißt in Deutschland das Handwerk des Malers „Maler- und Lackiererhandwerk“.
Es ist uns immer wieder sehr wichtig zu betonen, dass die Ausbildung zum Malergesellen eine qualifizierte dreijährige Ausbildung umfasst, die auch nur in einem Meisterbetrieb des Maler- und Lackiererhandwerks absolviert werden kann und mit der Gesellenprüfung abschließt. Nach einiger Zeit Berufserfahrung, einem weiteren Jahr auf der Meisterschule und anschließender erfolgreich absolvierter Meisterprüfung schließlich darf man sich „Maler-und Lackierermeister“ nennen mit der Berechtigung einen eigenen Malermeisterbetrieb zu führen und auszubilden.
Ein Handwerk also mit einer langen Tradition, auf die wir stolz sind und die wir gerne weiter pflegen!